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   BFH, 03.04.2000 - VII S 2/00   

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https://dejure.org/2000,10759
BFH, 03.04.2000 - VII S 2/00 (https://dejure.org/2000,10759)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2000 - VII S 2/00 (https://dejure.org/2000,10759)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2000 - VII S 2/00 (https://dejure.org/2000,10759)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.03.1986 - III R 134/80

    Zulässigkeit eines Antrags auf mündliche Verhandlung

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - VII S 2/00
    Geschieht dies nicht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht gewährt werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, mit Hinweisen auf die einhellige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1983 1 BvR 277/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 33).
  • BVerfG, 14.06.1983 - 1 BvR 277/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Belehrung betreffend §

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - VII S 2/00
    Geschieht dies nicht, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand grundsätzlich nicht gewährt werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. März 1986 III R 134/80, BFH/NV 1986, 631, mit Hinweisen auf die einhellige Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes, und Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1983 1 BvR 277/83, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 142, Rechtsspruch 33).
  • BFH, 03.02.1998 - V B 33/97

    Prozesskostenhilfe zur Einlegung von Rechtsmitteln gegen rechtskräftige Urteile

    Auszug aus BFH, 03.04.2000 - VII S 2/00
    Diese Verfahrenslage schließt ebenfalls eine Bewilligung von PKH für das Klageverfahren aus und bekräftigt das Ergebnis, dass die von der Antragstellerin beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 1998 V B 33/97, BFH/NV 1998, 1106, m.w.N.).
  • BFH, 23.06.2000 - II S 8/00

    Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Vermögensteuer -

    Vielmehr hätte die Antragstellerin dafür Sorge tragen müssen, dass der Vordruck nach ihren Angaben von einer anderen, des Lesens und Schreibens kundigen Person ausgefüllt wird (vgl. dazu den Beschluss des BFH vom 3. April 2000 VII S 2/00 BFH/NV 2000, 1228).
  • BSG, 17.12.2008 - B 10 EG 6/08 B
    Hierzu hätte es eines Eingehens auf die zu dieser Frage bereits vorliegende höchstrichterliche Rechtsprechung bedurft (s insoweit Bundesfinanzhof, Beschlüsse vom 3.4.2000 - VII S 2/00 und VII S 4/00 - sowie vom 19.7.2000 - VIII S 1/00 -).
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